Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
19.11.2015
Fachlich freigegeben durch
BMI, Dr. Laier, RL VII2
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.