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Aids Beratung

Brandenburg 99003003018000, 99003003018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003003018000, 99003003018000

Leistungsbezeichnung

Aids Beratung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

STI (Synonym), HIV (Synonym), AIDS (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Teaser

Wo wird in der Kommune eine Aids-Beratung angeboten?

Volltext

Die Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI`s) wird in Brandenburg von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.

Themen der Beratung können z. B. sein:

  • Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
  • Safer Sex Regeln
  • Risiko-Einschätzung
  • HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
  • Risiken im Bereich Prostitution
  • Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
  • Ansteckungsrisiken im Alltag
  • AIDS-Angst
  • Umgang mit positivem Testergebnis
  • Leben mit HIV
  • Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)

Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Qualitätssicherung durch ausgebildetes Fachpersonal

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Ggf. vorherige Terminvereinbarung (keine Pflicht), ausführliches Beratungsgespräch, Test, nach Vorliegen des Laborergebnisses erfolgt die Ergebnismitteilung und ggf. eine erneute Beratung und Vermittlung zur medizinischen und therapeutischen Behandlung

Bearbeitungsdauer

Dokumentation über Beratung, Testung und Ergebnis- und ggf. Meldung an das RKI: ca. 30 Minuten pro Fall

Frist

Nach einem Risikokontakt, also etwa nach ungeschütztem Sex dauert es – je nach Testverfahren – ca. sechs Wochen , bevor eine HIV-Infektion mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das hängt auch mit dem Verlauf der Infektion zusammen, denn erst wenn sich das HI-Virus im Körper ausbreitet, kommt es zu einer nachweisbaren Immunantwort auf die Infektion.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Beratung zu HIV/AIDS und sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Gesundheitsämter der Landkreise / kreisfreien Städte

Formulare

Übermittlung nichtnamentlicher Meldungen an das RKI (Labormeldepflicht nach § 7 Abs. 3 IfSG)

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