Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung

Brandenburg 99147003064000, 99147003064000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147003064000, 99147003064000

Leistungsbezeichnung

Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Teaser

Durch einen formlosen schriftlichen Antrag können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Landes-Ingenieurkammer kündigen.

Volltext

Als eingetragenes Mitglied bei der Landes-Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft zum Jahresanfang oder zur Jahresmitte beenden. Die Löschung aus der Mitgliederliste der Brandenburgischen Ingenieurkammer erfolgt auf schriftlichen, formlosen Antrag an die Kammer.

Erforderliche Unterlagen

Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.

Voraussetzungen

Eintragung in die Mitgliederliste der Ingenieurkammer

Kosten

¼ der Eintragungsgebühr

Verfahrensablauf

  • die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
  • es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
  • ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen

Bearbeitungsdauer

3 Monate

Frist

  • Kündigung ist möglich zum 01.01. und 01.07. eines Jahres
  • die Kündigung muss vier Wochen vor dem möglichen Kündigungstermin eingegangen sein
  • 1-Monatige Frist zur Zurücksendung der Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis)

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
  • Löschung aus der Mitgliederliste bei der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen schriftlichen Antrag
  • Ansprechpartner ist die Landes-Ingenieurkammer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Brandenburgische Ingenieurkammer

Formulare

Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich. Ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein