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Kreistagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

Brandenburg 99128015037003, 99128015037003 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128015037003, 99128015037003

Leistungsbezeichnung

Kreistagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kreistag (Synonym), Rat des Kreises (Synonym), Kreiswahlergebnis (Synonym), Abgeordnete (Synonym), Mandat (Synonym), Mehrheitsverteilung (Synonym), Parlament (Synonym), Kommunalwahl (Synonym), Bürgerschaft (Synonym), Kreisvorstand (Synonym), Wahlperiode (Synonym), Wahlen (Synonym), Landrat (Synonym), Kommunalparlament (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

Verrichtungsdetail

des Wahlergebnisses

SDG Informationsbereiche

  • Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23

Handlungsgrundlage

§§ 46 bis 50 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz und §§ 61 bis 73 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung

Teaser

Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Kreistag bzw. zur Stadtverordnetenversammlung.

Volltext

Nach Schließung der Wahllokale wird durch den Wahlvorstand das Wahlergebnis im Wahlbezirk ermittelt und als Schnellmeldung an die Wahlbehörde übermittelt. Die Meldungen aller Wahlbezirke im Kreis werden aggregiert, sodass noch in der Wahlnacht das vorläufige Ergebnis der Wahl des Kreistages eines Landkreises bzw. der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt vorliegt. Nach Überprüfung dieser Ergebnisse in den folgenden Tagen stellt der Kreiswahlausschuss das amtliche Ergebnis der Wahl des Kreistages bzw. der Stadtverordnetenversammlung fest. Der Kreiswahlleiter gibt das Wahlergebnis und die Namen der gewählten Bewerber sowie die Namen der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge unverzüglich öffentlich bekannt. Die gewählten Bewerber werden umgehend über ihre Wahl durch den Kreiswahlleiter benachrichtigt.

Erforderliche Unterlagen

Mustervordrucke gemäß der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung

  • Anlage 13: Schnellmeldung über das vorläufige Ergebnis der Wahl (Einzelergebnis) des Wahlvorstandes
  • Anlage 14: Schnellmeldung über das vorläufige Ergebnis der Wahl (Gesamtergebnis) des Kreiswahlleiters
  • Anlage 15a: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung der Wahl im Wahlbezirk (Wahl der Vertretung)
  • Anlage 17a: Wahlniederschrift über die gesonderte Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl (Wahl der Vertretung)
  • Anlage 17c: Wahlniederschrift über die Sitzung des (Kreis-) Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Nach Schließung der Wahllokale wird durch den Wahlvorstand das Wahlergebnis im Wahlbezirk ermittelt und als Schnellmeldung an die Wahlbehörde übermittelt. Die Meldungen aller Wahlbezirke im Kreis werden aggregiert, sodass noch in der Wahlnacht das vorläufige Ergebnis der Wahl des Kreistages eines Landkreises bzw. der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt vorliegt. Nach Überprüfung dieser Ergebnisse in den darauf folgenden Tagen stellt der Kreiswahlausschuss das amtliche Ergebnis der Wahl des Kreistages bzw. der Stadtverordnetenversammlung fest.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über das Wahlergebnis und die Namen der gewählten Bewerber sowie die Namen der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Nach Schließung der Wahllokale wird das Wahlergebnis im Wahlbezirk ermittelt und als Schnellmeldung an die Wahlbehörde übermittelt. Die Meldungen aller Wahlbezirke im Kreis werden aggregiert, sodass noch in der Wahlnacht das vorläufige Ergebnis der Wahl des Kreistages bzw. der Stadtverordnetenversammlung vorliegt. Nach Überprüfung dieser Ergebnisse stellt der Kreiswahlausschuss das amtliche Ergebnis dieser Wahl fest.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

kreisfreie Stadt;

Landkreis

Formulare

nicht vorhanden