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Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung

Brandenburg 99128018062000, 99128018062000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128018062000, 99128018062000

Leistungsbezeichnung

Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Berichtigung (062)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23

Handlungsgrundlage

§ 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV

Teaser

Berichtigung von Unkorrektheiten oder Unvollständigkeiten im Wählerverzeichnis.

Volltext

Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes

Voraussetzungen

Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.

Frist

Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Das Wählerverzeichnis wird berichtigt, wenn es offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist, wenn Mängel im Einspruchsverfahren festgestellt wurden oder andere Mängel vorliegen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

kreisfreie Stadt;

amtsfreie Gemeinde;

Amt;

Verbandsgemeinde

Formulare

formlos