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Wasseruntersuchung Durchführung

Brandenburg 99003026058000, 99003026058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003026058000, 99003026058000

Leistungsbezeichnung

Wasseruntersuchung Durchführung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Badegewässeruntersuchung (Synonym), Trinkwasseruntersuchung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Teaser

Bei Auffälligkeiten in Ihrem Trinkwasser können Sie sich an das örtliche Wasserversorgungsunternehmen und gegebenenfalls an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Volltext

Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an Sie als Verbraucher geliefert wird. Die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Zur Sicherstellung dieser Qualität sind verpflichtende Untersuchungen des Trinkwassers durch den Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage vorgegeben. Zusätzlich überwacht das Gesundheitsamt die Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Was können Sie als Verbraucher tun, wenn das Wasser verfärbt ist, auffällig riecht, schmeckt oder Beschwerden verursacht?

Erster Ansprechpartner ist das Wasserversorgungsunternehmen – es muss dem Problem nachgehen. Bei begründeten Beschwerden können Sie sich aber auch an das Gesundheitsamt wenden.

Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Trinkwasser-Installation verunreinigt werden. Für die Qualität der Trinkwasser-Installation und damit auch für deren Instandsetzung ist der jeweilige Hausbesitzer, Hauseigentümer beziehungsweise der Vermieter zuständig (Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlagen zur ständigen Wasserverteilung).

Erforderliche Unterlagen

  • von Ihnen als Verbraucher: keine
  • erforderlich von den Wasserversorgungsunternehmen für die Verbraucher: mindestens jährlich geeignetes Informationsmaterial über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers

Voraussetzungen

Sie haben Verdacht auf Verunreinigungen im Trinkwasser.

Kosten

keine (das Wasserversorgungsunternehmen ist verpflichtet, die Kosten für Trinkwasseruntersuchungen zu übernehmen)  

Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung durch zugelassene Untersuchungsstellen für Trinkwasser informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.

Verfahrensablauf

Auffälligkeiten im Trinkwasser melden Sie in der Regel Ihrem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen (auch möglich: Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlagen zur ständigen Wasserverteilung (Trinkwasser-Installation) oder örtlich zuständiges Gesundheitsamt):

  • Ihren Hinweis oder Verdacht auf eine Beeinträchtigung des Trinkwassers können Sie per E-Mail, Fax oder telefonisch weiterleiten (per E-Mail bevorzugt).
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.
  • Sie erhalten von der verantwortlichen Stelle eine Antwort.
  • Wenn Sie selbst eine Untersuchung veranlassen, ist die Kostenfrage mit der Untersuchungsstelle noch zu klären.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom jeweiligen Fall: im Durchschnitt 14 Tage  

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Trinkwasseruntersuchung
  • die Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen zur Aufrechterhaltung der Qualität ist verpflichtend 
  • verantwortlich für die Qualität sind die Wasserversorgungsunternehmen
  • Auffälligkeiten im Trinkwasser können selbst gemeldet werden
  • Antrag nicht notwendig
  • zuständig: Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

jeweiliges Wasserversorgungsunternehmen

jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt

Formulare

Es reicht eine formlose Beschreibung der von Ihnen festgestellten Auffälligkeit in Bezug zur Trinkwasserqualität.

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein (vorzugsweise aber per E-Mail)

Persönliches Erscheinen nötig: nein