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Sondernutzung von Straßen Zustimmung

Brandenburg 99108012134000, 99108012134000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012134000, 99108012134000

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen Zustimmung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Tiefbau (Synonym), Erdbauarbeiten (Synonym), Schachterlaubnis (Synonym), Aufbruch kommunaler Flächen (Synonym), Aufgrabeschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Zustimmung (134)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier erfahren Sie weiteres.

Volltext

Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

Hinweis:
Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden