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Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

Brandenburg 99062002006000, 99062002006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99062002006000, 99062002006000

Leistungsbezeichnung

Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Wappen (Synonym), Stadtwappen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hoheitszeichen (062)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.05.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 22

Teaser

Die Einführung und oder Änderung eines kommunalen Wappens können Kommunen beim im Land für Inneres zuständigen Ministerium anzeigen. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn zuvor zu beteiligendes Landeshauptarchiv keine Genehmigung erteilt hat.

Volltext

Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.


Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.

Erforderliche Unterlagen

Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine

Zur Genehmigung des kommunales Wappens:

Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:

  1. zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
  2. eine Begründung des Wappenmotivs und
  3. der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

Anschließend beim Innenministerium:

  1. eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
  2. das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
  3. den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

- Genehmigung Stadtwappen, Gemeindewappen, Amtswappen, Landkreiswappen

- Verordnung über kommunale Hoheitszeichen KommHzV

- weitere Verwendung bedarf der Genehmigung der wappenführenden Körperschaft.

Ansprechpunkt

Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22

Zuständige Stelle

Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden

Formulare