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allgemeinbildende Schulen Aufnahme Oberschule

Brandenburg 99088049034000, 99088049034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088049034000, 99088049034000

Leistungsbezeichnung

allgemeinbildende Schulen Aufnahme Oberschule

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Ref. 33

Teaser

Schulabschlüsse können an den Schulen erworben werden.

Volltext

Die Oberschule umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10. Sie vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR) und den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR). Die Oberschule hat die Aufgabe, neben einer gesicherten Grundbildung die Stärken und Begabungen der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu fördern, aber auch Hilfe bei Lernschwierigkeiten zu leisten. Besondere Aufgabe der Oberschule ist die Vermittlung von Qualifikationen und Kompetenzen für die spätere berufliche Entwicklung.

Oberschulen können ihre Unterrichtsorganisation in einem bestimmten Rahmen selbst festlegen. Es gibt Oberschulen, die ihre Schülerinnen und Schüler nach dem von ihnen angestrebten Abschluss in Klassen zusammenfassen (kooperativ organisierte Oberschule) und Oberschulen, die in einigen Fächern ein Kurssystem mit zwei Niveaustufen nutzen (integrativ organisierte Oberschule).

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
  • Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung
  • Antragsformular

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Ausgabe der Grundschulachten mit der Bildungsgangempfehlung und der Anmeldeformulare durch die Grundschule zusammen mit den Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 6
  • Abgabe der Anmeldeformulare in den Grundschulen
  • Aufnahmeverfahren (Erst- und Zweitwunschverfahren)
  • Ausgleichskonferenzen und Zuweisungsverfahren (bei Nichterfüllung von Erst- und Zweitwünschen)
  • Versand der Aufnahmebescheide

Bearbeitungsdauer

Das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.

Frist

Die konkreten Termine sind dem Zeitplan zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Mit der Aufnahme Oberschule wird der Bildungsweg eines Kindes mit dem Ziel fortgesetzt, einen Schulabschluss zu erreichen. Folgende Schulabschlüsse sind möglich:

  • Hauptschulabschluss (in Brandenburg die Berufsbildungsreife – BBR)
  • Erweiterter Hauptschulabschluss (in Brandenburg die Erweitere Berufsbildungsreife – EBR)
  • Realschulabschluss (in Brandenburg die Fachoberschulreife – FOR)

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 kann an dieser Schulform auch die Fachoberschulreife mit dem Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden, sodass auch die Möglichkeit besteht, die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.

Ansprechpunkt

Zuständige Schule

Zuständige Stelle

Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg

Formulare

Die Grundschulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.