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Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Informationserteilung

Brandenburg 99061010013000, 99061010013000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061010013000, 99061010013000

Leistungsbezeichnung

Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Informationserteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Teaser

Als beruflich Qualifizierte können Sie individuelle Informationen vor der Aufnahme eines Studiums erhalten.

Volltext

Um an einer Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, können unter bestimmten Umständen ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität aufnehmen.

Die Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze liegt bei der gewählten Hochschule.

Ihre Hochschule informiert Sie deshalb im Vorfeld, welche speziellen Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen.

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Voraussetzungen

Qualifikation nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 bis 11 BbgHG oder entsprechende ausländische Qualifikation (sowie Sprachkenntnisse)

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule.

Sie informiert Sie darüber, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Sie erfahren auch Einzelheiten über die Inhalte, Anforderungen und den Aufbau Ihres angestrebten Studiengangs

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten Studiengänge: i.d.R. 15. Juli zum Wintersemester, 15. Januar zum Sommersemester

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Informationserteilung 
  • gewählte Hochschule entscheidet individuell über Studienplatzvergabe anhand persönlicher Voraussetzungen
  • deshalb vor einer Bewerbung nähere Informationen einholen
  • zuständig: jeweilige Hochschule

Ansprechpunkt

Studienberatung der jeweiligen Hochschule

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Formulare

nicht vorhanden