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Abendschule Aufnahme

Brandenburg 99088026034000, 99088026034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088026034000, 99088026034000

Leistungsbezeichnung

Abendschule Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Realschulabschluss (Synonym), ZBW (Synonym), Abitur (Synonym), Zweiter Bildungsweg (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.07.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 33

Teaser

Wenn Sie als Erwachsener den Realschulabschluss erwerben wollen und nicht berufstätig sind, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben.

Volltext

Berufstätige, die nachträglich einen höheren Schulabschluss erwerben wollen, können auf verschiedenen Wegen regelmäßig Bildungsangebote an Schulen des Zweiten Bildungsweges (ZBW) oder Standorten mit schulabschlussbezogenen Lehrgängen wahrnehmen. Wer zum Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts berufstätig ist, besucht in Teilzeit den Abendunterricht, mit leicht reduziertem Lehrgang. In Teilzeit werden schulabschlussbezogenen Lehrgänge der Sekundarstufen I und II angeboten. Wer nicht berufstätig ist, besucht einen Lehrgang in Vollzeit für die Sekundarstufe II. Die Dauer des Lehrgangs hängt vom angestrebten schulischen Abschluss und der vorhandenen schulischen Vorbildung ab. Für den Unterricht gilt Teilnahmepflicht. Das Fehlen wird nur beim Vorliegen triftiger Gründe entschuldigt. Für den Unterricht an Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges gelten die Schulferien für das Land Brandenburg. Die Abschlüsse des Zweiten Bildungsweges sind in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

Folgende Abschlüsse können erworben werden:

  • Hauptschulabschluss/Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 9) und erweiterter Hauptschulabschluss/erweiterte Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 10)
  • Realschulabschluss/Fachoberschulreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 10), schulischer Teil der Fachhochschulreife (Abgang nach der Jahrgangsstufe 12)
  • allgemeine Hochschulreife (Abitur; Abschluss der Jahrgangsstufe 13)

  Der Bildungsgang in Vollzeitform wendet sich an Nichtberufstätige. Der Unterricht findet daher am Tag statt. Als Abschlüsse können erworben werden:

  • schulischer Teil der Fachhochschulreife (Abgang nach der Jahrgangsstufe allgemeine Hochschulreife (Abitur; Abschluss der Jahrgangsstufe 13)

Wer nicht regelmäßig eine Schule besuchen kann oder will und die Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) oder die Fachhochschulreife anstrebt, kann am Telekolleg teilnehmen. Ganz ohne den Besuch einer schulischen Einrichtung können schulische Abschlüsse auch ausschließlich durch eine sogenannte Nichtschülerprüfung erworben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • ausgefüllter Aufnahmeantrag
  • unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses oder Original zur Vorlage
  • Nachweis einer Berufstätigkeit/ Beschäftigung
  • beglaubigte Kopie des Berufsabschlusszeugnisses oder Original zur Vorlage bzw. Nachweis einer zweijährigen Berufstätigkeit (nur für den Abiturlehrgang)

Voraussetzungen

In den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife kann aufgenommen werden, wer

  • das 18. Lebensjahr erreicht hat,
  • berufstätig ist oder mindestens sechs Monate berufstätig war und
  • den Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat.

Als Berufstätigkeit gilt auch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Anerkannt werden Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, Zeiten nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung der Agenturen für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu drei Monaten berücksichtigt werden. Im Einzelfall kann für Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund besonderer biografischer Umstände ohne Zugang zum Zweiten Bildungsweg ihre Zugangschancen zu einer Berufsausbildung oder qualifizierenden Berufspraxis nicht verbessern können, auf die Aufnahmevoraussetzungen in Nummer 2 verzichtet werden, solange dadurch die Ausrichtung eines auf Studierende mit Berufserfahrung zugeschnittenen Bildungsganges als solche nicht verändert wird.

Kosten

Zur Finanzierung kann BAföG gewährt werden.

Verfahrensablauf

Bewerbung zum Schuljahresbeginn an einer Schule des Zweiten Bildungswegs

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anmeldung von Mitte Mai bis Mitte März (genaue Termine werden jährlich veröffentlicht), danach Berücksichtigung von Anmeldungen im Rahmen freier Kapazitäten

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

In den Bildungsgängen können die Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss), die erweiterte Berufsbildungsreife und die Fachoberschulreife (Realschulabschluss) erworben werden. Die Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges werden in Teilzeitform (Abendrealschul- und Abendgymnasialbildungsgang) und in Vollzeitform angeboten.

Ansprechpunkt

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 33

Zuständige Stelle

Staatliche Schulämter

Formulare

nicht vorhanden

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