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Alters- und Ehejubiläum

Brandenburg 99035001000000, 99035001000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99035001000000, 99035001000000

Leistungsbezeichnung

Alters- und Ehejubiläum

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ehe- und Altersjubiläum (Synonym), Jubiläum (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Ehrungen (035)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2020

Fachlich freigegeben durch

(für die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten) Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Handlungsgrundlage

Da kein Anspruch auf die genannte Leistung besteht, existieren nur innerhalb der Verwaltung Rechtsgrundlagen, die die Datenübermittlung sicherstellen sollen:

Teaser

Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen

Volltext

Die Ministerpräsidentin/Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren

  • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
  • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)

sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100sten, 105ten sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.
 
Die Bundespräsidentin/Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65ten, des 70sten und des 75ten Hochzeitstages.

Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.
 
Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.

Es handelt sich um Leistungen, auf die kein Anspruch besteht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Ständiger Wohnsitz der Jubilare in der Bundesrepublik Deutschland (Gratulation durch Bundespräsidentin/Bundespräsident);

Ständiger Wohnsitz der Jubilare im Land Brandenburg (Gratulation durch Ministerpräsidentin/Ministerpräsident)

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Städte und Gemeinden melden die Jubiläumsdaten an das Bundesverwaltungsamt (Gratulation durch Bundespräsidentin/Bundespräsident) bzw./und an die Staatskanzlei (Gratulation durch Ministerpräsidentin/Ministerpräsident).

Dort werden die entsprechenden Urkunden ausgefertigt und an die Jubilare übersandt oder durch Amtsträgerinnen oder Amtsträger persönlich übergeben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident oder/und die Bundespräsidentin/der Bundespräsident.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

(für die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten)

Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Protokollreferat

Formulare

nicht vorhanden

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