Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf

Brandenburg 99061026100000, 99061026100000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061026100000, 99061026100000

Leistungsbezeichnung

Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Widerruf (100)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.09.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Teaser

Bei fehlenden Voraussetzungen kann die staatliche Anerkennung entzogen werden oder erlöschen.

Volltext

Bei einer entzogenen bzw. erloschenen staatlichen Anerkennung darf eine nicht staatliche Bildungseinrichtung nicht die Bezeichnung „Berufsakademie“ führen.
Sie können demzufolge keine diesbezüglichen:

  • Prüfungen abnehmen,
  • Abschlussbezeichnungen (Bachelor Berufsakademie (BA)) verleihen und
  • Zeugnisse erteilen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die staatliche Anerkennung kann kraft Gesetzes erlöschen oder von der zuständigen Stelle zurückgenommen oder widerrufen werden.

Sie bekommen eventuell eine Frist zur Stellungnahme oder Mängelbeseitigung gesetzt von der zuständigen Stelle.

Die Rücknahme oder der Widerruf der staatlichen Anerkennung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

1-6 Monate

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf
  • wenn Voraussetzungen für die Anerkennung nicht (länger) gegeben sind
  • wenn diese Mängel trotz Aufforderung nicht fristgemäß beseitigt werden
  • wenn der Ausbildungsbetrieb nicht innerhalb einer bestimmten Frist aufgenommen wird oder ohne Zustimmung der zuständigen Stelle länger als ein Jahr nicht erfolgt oder endgültig einstellt wird
  • wenn der Hauptsitz im Land Brandenburg aufgegeben wird
  • zuständig: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein