Abendgymnasium Aufnahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Mit der Aufnahme in den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Zweiten Bildungsweg besteht die Möglichkeit, das Abitur (die allgemeine Hochschulreife) zu erwerben.
- Zeugnis mit dem Nachweis für den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit
In den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife kann aufgenommen werden, wer
- mindestens 19 Jahre alt ist,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine vergleichbare Tätigkeit und
- den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann oder einen mindestens einsemestrigen Vorkurs erfolgreich absolviert hat.
Eine vergleichbare Tätigkeit ist insbesondere die Führung eines Familienhaushalts. Eine durch Bescheinigung der Agenturen für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann auf die erforderliche Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. In die Vollzeitform wird nur aufgenommen, wer keiner Berufstätigkeit nachgeht.
Anmeldung für die Aufnahme muss in der Regel bis zum Ende des vorangegangenen Schuljahres in der Schule gestellt werden
Abhängig von der Antragstellung, eine Aufnahme wird der Person vor Beginn des Schuljahres mitgeteilt
Anmeldung für die Aufnahme muss in der Regel bis zum Ende des vorangegangenen Schuljahres in der Schule gestellt werden
Mit der Aufnahme in den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Zweiten Bildungsweg besteht die Möglichkeit, das Abitur (die allgemeine Hochschulreife) zu erwerben.