Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Entlastungsbetrag für Kosten zusätzlicher Betreuungsleistungen für Pflegeversicherte

Brandenburg 99106018036000, 99106018036000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106018036000, 99106018036000

Leistungsbezeichnung

Entlastungsbetrag für Kosten zusätzlicher Betreuungsleistungen für Pflegeversicherte

Leistungsbezeichnung II

Entlastungsbetrag für Kosten zusätzlicher Betreuungsleistungen für Pflegeversicherte

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zusätzliche Betreuungsleistungen (Synonym), Entlastungsbetrag (Synonym), gesetzlich Pflegeversicherte (Synonym), privat Pflegeversicherte (Synonym), zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Synonym), Kosten für allgemeinen Betreuungsbedarf (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflegeversicherung (106)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können bis zu 125 Euro monatlich von der Pflegekasse bekommen. Das Geld kann zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag.

Volltext

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht vollständig ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

Der Betrag kann eingesetzt werden für

  • Leistungen der Tages-­ oder Nachtpflege,
  • Leistungen der Kurzzeitpflege,
  • Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Erforderliche Unterlagen

Um die Kostenerstattung für die entstandenen Aufwendungen zu erhalten, müssen bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, bei dem die oder der Pflegebedürftige versichert ist, jeweils Belege eingereicht werden. Aus den eingereichten Belegen und dem Antrag auf Erstattung der Kosten muss hervorgehen

  • im Zusammenhang mit welchen der oben genannten Leistungen (Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste oder / und Leistungen nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag) den Pflegebedürftigen Eigenbelastungen entstanden sind und
  • in welcher Höhe dafür angefallene Kosten aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden sollen.

Soweit es sich um Leistungen der Tages- oder Nachtpflege oder der Kurzzeitpflege handelt, entspricht es der Praxis der Pflegekassen, dass auch im Zusammenhang mit diesen Leistungen angefallene Kostenanteile für Unterkunft und Verpflegung aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden können.

Bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse an, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Voraussetzungen

Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.

Verfahrensablauf

Den Entlastungsbetrag müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag kann zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden. Er kann auch eingesetzt werden, um den Pflegebedürftigen zu ermöglichen, ihren Alltag abwechslungsreicher und selbstständiger zu gestalten.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.

Formulare

nicht vorhanden