Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Infektionsschutz Beratung

Brandenburg 99003013018000, 99003013018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003013018000, 99003013018000

Leistungsbezeichnung

Infektionsschutz Beratung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schimmelpilz (Synonym), Heimhygiene (Synonym), Innenraumluft (Synonym), Hygiene in Altenheimen (Synonym), Infektion (Synonym), Schimmelbefall (Synonym), Wohngifte (Synonym), Gesundheitlicher Umweltschutz (Synonym), Beratung (Synonym), Gifte im Garten (Synonym), Schulen und Arztpraxis (Synonym), Schadstoffe (Synonym), Hygiene in Tagespflegestätten (Synonym), Kindertageseinrichtungen (Synonym), Gesundheitsamt (Synonym), Pflegeheimen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?

Der Öffentliche Gesundheitsdienst, vor allem die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen, beispielsweise in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Obdachloseneinrichtungen. Er wirkt in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin.

Neben den niedergelassenen Ärzten beantworten auch die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten. Dazu gehören Fragen zu den Übertragungswegen und zu Gefahr von Ansteckungen.

Daneben bieten die Gesundheitsämter Beratungen zur Tuberkulose und zu sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zu HIV/AIDS an. Sie geben Auskunft zu Anforderungen im Zusammenhang mit Trinkwasser und Badegewässern sowie bei Schädlingsbefall. In vielen Gesundheitsämtern gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

Erforderliche Unterlagen

Dies ist abhängig von der gewünschten Leistung, Details können der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamts entnommen werden.

Voraussetzungen

keine

Kosten

Die Gebühren für die Leistungen der Gesundheitsämter richten sich insbesondere nach der Gebührenordnung des MSGIV.

Verfahrensablauf

Bürgerinnen und Bürger wenden sich telefonisch oder schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt und vereinbaren ggf. einen Beratungs- oder Impftermin.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen. Sie wirken in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin. Auch Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten werden beantwortet.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden wahrgenommen von

  1. dem für Gesundheit zuständigen Ministerium,
  2. dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Landesgesundheitsamt sowie
  3. den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.

Formulare

Dies ist abhängig von der Art der Leistung. Näheres kann der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamtes entnommen werden.

Ursprungsportal