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Eheurkunde beantragen

Brandenburg 99059004012000, 99059004012000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059004012000, 99059004012000

Leistungsbezeichnung

Eheurkunde beantragen

Leistungsbezeichnung II

Eheurkunde beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Ehe (Synonym), Ausstellung einer Eheurkunde (Synonym), Hochzeit (Synonym), Heirat (Synonym), Heiratsurkunde (Synonym), Eheurkunde (Synonym), Trauung (Synonym), mehrsprachige Eheurkunde (Synonym), Urkunde nachbestellen (Synonym), internationale Eheurkunde (Synonym), Lebenspartnerschaftsurkunde (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Heirat (059)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Leben in einer binationalen Partnerschaft, auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (Eheschließung, zivile/eingetragene Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Rechte von Lebenspartnern)

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Teaser

Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim registerführenden Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde.

Volltext

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
  • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

  • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern einer der Ehegatten.
    • Sie sind Kind der Ehegatten.
  • Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.

Kosten

Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Kurztext

  • Eheurkunde Ausstellung
  • Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält:
    • die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor
    • Geburtsname vor der Ehe
    • Ort und Tag der Geburt der Ehepartner
    • Ort und Tag der Eheschließung
    • gegebenenfalls Folgebeurkundung über Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod, Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung
  • zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde
  • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Standesamt

Formulare

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