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Elektroschrott Entsorgung

Brandenburg 99001027004000, 99001027004000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001027004000, 99001027004000

Leistungsbezeichnung

Elektroschrott Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Sonderabfälle (Synonym), Sonderabfall (Synonym), Sondermüll (Synonym), Elektronikschrott (Synonym), Wertstoff (Synonym), Elektroschrott (Synonym), Wertstoffhof (Synonym), Müll (Synonym), Altgeräte (Synonym), Produktverantwortung (Synonym), Elektromüll (Synonym), Abfall (Synonym), Rücknahme (Synonym), E-Schrott (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Entsorgung (004)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.09.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Volltext

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Ergänzung Land Brandenburg:

Handel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet (Endnutzer sollten sich vorab über Rücknahmepflichten informieren)

Kosten

  • keine

Ergänzung Land Brandenburg:

Keine bei Abgabe im Handel (Stationär oder Online) oder am Wertstoffhof des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Bei Abholung von Elektroaltgeräten durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Gebühren entstehen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

  • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

Rechtsbehelf

Ergänzung Land Brandenburg:

Rechtsbehelf ist dem jeweiligen Gebührenbescheid zu entnehmen.

Kurztext

  • Elektroschrott entsorgen
  • Elektroschrott darf grundsätzlich nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden
    • Entsorgung von Großgeräten über den Sperrmüll oder separate Sammlungen
    • Entsorgung von Kleingeräten über Sammelstellen (Wertstoffhöfe)
  • Entsorgung erfolgt in der Regel kostenfrei im Rahmen der Produktverantwortung
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Formulare

nicht vorhanden

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