Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Absperrungen (Synonym), Fahrradbügel (Synonym), Zuwegung (Synonym), Bauen (Synonym), Baugerüsten (Synonym), Befahren von Gehwegen (Synonym), Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung (Synonym), Baugerüst (Synonym), Antrag (Synonym), Baustelleneinrichtungen (Synonym), Baustellenzufahrt (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Veranstaltungen und Feste (1110100)
- Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
Fachlich freigegeben am
05.07.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte