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Beantragung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher

Brandenburg 99018130016000, 99018130016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018130016000, 99018130016000

Leistungsbezeichnung

Beantragung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Staatliche Anerkennung (Synonym), Hilfen zur Erziehung (Synonym), landesrechtlich reglementierter Beruf (Synonym), stationäre Einrichtungen (Synonym), Kindertagesbetreuung (Synonym), Kinder- und Jugendhilfe (Synonym), Kindertagesstätte (Synonym), Jugendarbeit (Synonym), Kindergarten (Synonym), sozialpädagogische Fachkräfte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Teaser

Sie haben den Bildungsgang Sozialpädagogik an einer Fachschule für Sozialwesen im Land Brandenburg absolviert? Damit sie die als anerkannte Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten können, benötigen Sie die staatliche Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher.

Volltext

Der Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers ist in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer reglementiert. Das heißt, Sie können in diesem Beruf im Land Brandenburg nur dann ohne Einschränkungen arbeiten und die Berufsbezeichnung führen, wenn Ihnen die staatliche Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher erteilt wurde. Die staatlich Anerkennung wird auf Antrag und bei Bestehen der geforderten Voraussetzungen erteilt.  

Neben den fachlichen Voraussetzungen, die mit dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs Sozialpädagogik an einer Fachschule für Sozialwesen im Land Brandenburg nachgewiesen werden, sind noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Im Rahmen der Antragstellung müssen ebenfalls die

  • Persönliche Eignung und
  • die gesundheitliche Eignung

nachgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

- ein formloser Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher,

- beglaubigte Abschrift des Abschlusszeugnisses der Fachschule,

- ein die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs nachweisendes erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz, das nicht älter als drei Monate ist,

- eine die gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs nachweisende ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist

Voraussetzungen

  • Sie haben an einer Fachschule für Sozialwesen oder einer entsprechend staatlich anerkannten Ersatzschule im Land Brandenburg eine dreijährige Ausbildung im Bildungsgang der Fachrichtung Sozialpädagogik einschließlich einer integrierten praktischen Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Dies weisen Sie mit einem entsprechenden Führungszeugnis nach.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet. Dies weisen Sie mit einer ärztlichen Bescheinigung nach.
  • Sie verfügen über die zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Die staatliche Anerkennung erhält auch, wer die Ausbildung bzw. den Bildungsgang tätigkeitsbegleitend erfolgreich absolviert oder den Abschluss in Form einer Nichtschülerprüfung erworben hat.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag samt aller erforderlichen Unterlagen und richten Ihn an Ihre zuständige Fachschule des Landes Brandenburg, an der Sie Ihre Ausbildung absolviert haben. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor und erfüllen Sie die beschriebenen Voraussetzungen, kann Ihnen die staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher erteilt werden.

Mit der Erteilung der staatlichen Anerkennung wird Ihnen eine entsprechende Urkunde ausgehändigt bzw. übersandt, die das bestätigt. Damit sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“/“Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen.

Frist

Die vorgelegten Unterlagen der ärztlichen Bescheinigung und des erweiterten Führungszeugnisses dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

- Widerspruch

- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher.

Kurztext

- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher

- der Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers ist in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer reglementiert, daher setzt er die staatliche Anerkennung voraus, um ohne Einschränkungen und als anerkannte Fachkraft arbeiten zu dürfen

- staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in Kindertageseinrichtungen, den Hilfen zur Erziehung oder der Jugendarbeit und haben eine dreijährige Ausbildung an einer Fachschule für Sozialwesen absolviert

- zuständig: Oberstufenzentren mit der Fachrichtung Sozialpädagogik oder entsprechend anerkannte Ersatzschulen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Oberstufenzentren mit der Fachrichtung Sozialpädagogik oder entsprechend anerkannte Ersatzschulen

Formulare

nicht vorhanden