Landesteilhabegeld für blinde Menschen beantragen
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Wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben, können Sie durch das Landesteilhabegeld für blinde Menschen finanziell unterstützt werden.
Die Leistung im Land Brandenburg für blinde Menschen heißt Landesteilhabegeld für blinde Menschen.
Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Landesteilhabegeld.
Es ist eine freiwillige gesetzliche Leistung des Landes. Es soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben.
Landesteilhabegeld für blinde Menschen wird ab dem 18. Lebensjahr in Höhe von maximal 425,00 Euro monatlich gezahlt. Vor dem 18. Lebensjahr beträgt es maximal 212,50 Euro monatlich (Stand 01.07.2024).
Blinde Bewohnerinnen und Bewohner in einer stationären Einrichtung erhalten ein regelmäßig auf die Hälfte reduziertes Landesteilhabegeld.
Bestimmte Leistungen, insbesondere Leistungen bei häuslicher Pflege aus der Pflegeversicherung, werden ganz oder teilweise auf das Landesteilhabegeld für blinde Menschen angerechnet. In diesen Fällen würde sich das Landesteilhabegeld verringern.
- Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel)
- Nachweis über die Blindheit (mindestens ein Nachweis erforderlich):
- Fachärztliche Bescheinigung über die Blindheit
- Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ (blind)
- Bei Antragstellung für Minderjährige: Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
- Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
- Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
Bei Ihnen muss durch ein Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Schwerbehindertenausweis) das Merkzeichen Bl (blind) festgestellt worden sein.
- Sie wenden sich an die örtlich zuständige Behörde und beantragen das Landesteilhabegeld.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und wird bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen auf Sie zukommen.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die Behörde Ihren Anspruch auf Landesteilhabegeld.
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass das Landesteilhabegeld frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag gestellt wird.
Auskünfte über das Landesteilhabegeld für blinde Menschen können Sie größtenteils auf den unterschiedlichen Internetseiten des für Sie zuständigen Landkreises oder der zuständigen kreisfreien Stadt finden.
- ganzer Leistungstitel: Landesteilhabegeld für blinde Menschen beantragen
- Blinde Person oder Person mit einer vergleichbar schweren Sehbeeinträchtigung können Landesteilhabegeld beantragen.
- Kostenlose Antragstellung
- Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig
- Höhe der Leistung abhängig, ob sich Leistungsempfänger in stationärer Einrichtung befindet oder nicht und ob Leistungen bezogen werden, die sich auf das Landesteilhabegeld für blinde Menschen mindernd auswirken (häufig zutreffend bei Leistungen der Pflegeversicherung).
- zuständige Behörde: Der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt im Land Brandenburg, je nach Wohnsitz der antragstellenden Person.