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Wohnungsgeberbestätigung

Brandenburg 99115008000000, 99115008000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115008000000, 99115008000000

Leistungsbezeichnung

Wohnungsgeberbestätigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wohnsitz (Synonym), Wohnsitzanmeldung (Synonym), Nebenwohnsitz (Synonym), Hauptwohnsitz (Synonym), Wohnungsanmeldung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Amt Brüssow (Uckermark)

Handlungsgrundlage

Teaser

Eine Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung ist ein Papier Ihres Vermieters darüber, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind. Sie benötigen es, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt nach dem Umzug ummelden.

Volltext

Nach § 19  Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch zu bestätigen. Der Wohnungswechsel ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der entsprechenden Behörde zu melden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei der Wohnungsgeberbestätigung werden folgende Daten abgefragt:

- Name und Anschrift von Wohnungsgeber*in

- Einzugsdatum

- Anschrift der Wohnung, in die eingezogen wird

- Namen der meldepflichtigen Personen

- gegebenenfalls Name und Anschrift von Eigentümer*in / von der Wohnungsverwaltung

Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese durch einen Stern in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet. Soweit Sie bei den freiwilligen Angaben nichts eintragen, kann es sein, dass Sie später nach den fehlenden Informationen nochmals nachgefragt werden. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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