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Werkstattkarte Ersatz wegen Verlust

Brandenburg 99108057036003, 99108057036003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108057036003, 99108057036003

Leistungsbezeichnung

Werkstattkarte Ersatz wegen Verlust

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Kontrollgerätekarten (Synonym), Kontrollgerätekarte (Synonym), Antrag Werkstattkarte (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie (Synonym), FKR (Synonym), KBA (Synonym), Installateur (Synonym), Fahrtenschreiber (Synonym), Fahrtenschreiberkartenregister (Synonym), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Synonym), Fahrtenschreiberkarten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

Verrichtungsdetail

wegen Verlust

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie Ihre Werkstattkarte verloren haben, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Volltext

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

  • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • Fahrzeughersteller,
  • Werkstätten sowie
  • deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte um digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

Ist Ihre Werkstattkarte verloren gegangen, können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Hierzu müssen Sie eine aktuelle Bescheinigung über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt zur Prüfung von Fahrtenschreibernvorlegen. Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Ihre Werkstattersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die verlorene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne.

Beträgt die Restlaufzeit der Karte jedoch weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert. Diese ist dann wieder ein Jahr gültig.

Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert Ihre bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie die Werkstattkarte doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie diese der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden.

Beim Antrag auf Ersatz einer Werkstattkarte wegen Verlust müssen Sie als Unternehmen den Nachweis erbringen, dass die beauftragte Fachkraft – noch bei Ihnen beschäftigt ist und entsprechend der Fahrtenschreiberkarten- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtline geschult wurde. Der Schulungsnachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Werkstattersatzkarte wegen Verlust
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
  • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
  • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach FahrtenschreiberKontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
    • nicht älter als 3 Jahre
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
  • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung)
    • nicht älter als 3 Jahre
  • schriftliche Erklärung über den Verlust
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber der Werkstattkarte gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Werkstattkarte nicht zurückgeben werden kann

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist
    • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
    • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
  • Antragsberechtigt sind
    • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

Kosten

Land Brandenburg:

Verwaltungsgebühr ab 29.00 EUR bis 63.00 EUR

Verfahrensablauf

Land Brandenburg:

Den Antrag zum Ersatz Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Fahrerlaubnisbehörde online oder Vorort stellen.

Hinweis:

Sollten beim Ersatz schwerwiegende Zuwiderhandlung (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bearbeitungsdauer

5 Werktag(e)

Land Brandenburg:

Variiert zwischen den Fahrerlaubnisbehörden. Bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen dauert die Bearbeitung bis maximal 5 Arbeitstage.

Frist

Geltungsdauer: 1 Jahr(e)
Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Werkstattkarte Ersatz wegen Verlust
  • den Ersatz einer Werkstattkarte aufgrund von Verlust beantragen
  • Antrag stellen können 
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen 
  • Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für  
    • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • Fahrzeughersteller,
    • Werkstätten sowie
    • deren verantwortliche Fachkräfte (Installateurinnen und Installateure) 
  • Werkstattkarte nutzen Fachkräfte, um digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen
  • Gültigkeit: 1 Jahr
  • erforderliche Unterlagen unter anderem:  
    • Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
    • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
    • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die dieWerkstattkarte beantragt wird
    • Schulungsnachweis der Fachkraft entsprechend der Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtline
      • nicht älter als 3 Jahre
    • schriftlicher Nachweis, dass die verantwortliche Fachkraft weiterhin im Unternehmen beziehungsweise in der Werkstatt tätig ist
    • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
      • nicht älter als 3 Jahre 
  • schriftliche Erklärung über den Verlust
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Formulare

Land Brandenburg:

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde