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Aalfischerei abmelden

Brandenburg 99042030261001, 99042030261001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042030261001, 99042030261001

Leistungsbezeichnung

Aalfischerei abmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Aalfischerei abmelden (Synonym), Aalfischerei Aufgabe (Synonym), Aalfischerei Abmeldung (Synonym), aal (Synonym), Aalfischerei beenden (Synonym), Aalfischerei aufgeben (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Löschung einer Person als Aalfischer

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Teaser

Wenn Sie die Aalfischerei in einem Gebiet einstellen möchten, müssen Sie dies unverzüglich der oberen Fischereibehörde mitteilen.

Volltext

  • Wenn Sie die Aalfischerei einstellen, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Aalfischerei abmelden).
  • Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt an, ab wann die Aalfischerei eingestellt wird.
  • Nach der Abmeldung von der Aalfischerei wird die erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Register gelöscht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie melden die Aalfischerei bei der oberen Fischereibehörde ab.
  • In der Abmeldung sind die Kontaktdaten und die Registriernummer sowie Zeitpunkt der Abmeldung von der Aalfischerei anzugeben.
  • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Register entfernt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Informationen über Fangtätigkeiten im AalRegister Entgegennahme Löschung einer Person als Aalfischer
      • Registernummer abmelden
  • Zuständig: obere Fischereibehörde Brandenburg (LELF)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Abteilung Landwirtschaft

Referat L4, Fachgebiet Fischerei

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

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