Fischereifahrzeug zur Aalfischerei löschen
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Begriffe im Kontext
Aalfischerei Fischereifahrzeug abmelden (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeug beenden (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeug Abmeldung (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeug Aufgabe (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeug aufgeben (Synonym)
Fachlich freigegeben am
12.06.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie die Abmeldung unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden.
- Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, muss dies der zuständigen unteren Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei abmelden).
- Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei abgemeldet werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.
- Die untere Fischereibehörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Verzeichnis.
- Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
- Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
- In der Abmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeugs zur Aalfischerei und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
- Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird aus dem Verzeichnis gelöscht.
- Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei
- Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
- Angaben zum Fischereifahrzeug tätigen
- Zuständig: untere Fischereibehörde