Aalfischerei anmelden
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Begriffe im Kontext
Aalfischerei Anmeldung (Synonym), Aalfischerei anmelden (Synonym), Aalfischerei registrieren (Synonym), Aalfischerei Registrierung (Synonym), Aalfischerei anzeigen (Synonym), Aalfischerei (Synonym)
Fachlich freigegeben am
12.06.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie das bei der oberen Fischereibehörde anzeigen.
- Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie das vorher bei der oberen Fischereibehörde anzeigen und sich registrieren lassen.
- Die obere Fischereibehörde erfasst die Angaben der Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter Vergabe einer Registriernummer in einem Register.
- Sie zeigen die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der oberen Fischereibehörde an.
- Sie geben an, ob Sie im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind, in welchem Gebiet Sie fischen und ab wann Sie mit der Aalfischerei beginnen.
- Die Registrierung erfolgt nachdem Sie den Antrag bei der oberen Fischereibehörde eingereicht haben.
- Sie erhalten eine Registriernummer.
Wenn sich die Angaben nachträglich ändern oder wenn Sie die Aalfischerei einstellen (Löschung eines Berufsfischers als Aalfischer), muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden.
- Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Anzeige zur Registrierung einer Person zur Aalfischerei
- Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
- Befischungsgebiet eingrenzen
- Zuständig: obere Fischereibehörde Brandenburg (LELF)
Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Abteilung Landwirtschaft
Referat L4, Fachgebiet Fischerei