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Aalfischerei anmelden

Brandenburg 99042030261003, 99042030261003 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042030261003, 99042030261003

Leistungsbezeichnung

Aalfischerei anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Aalfischerei Anmeldung (Synonym), Aalfischerei anmelden (Synonym), Aalfischerei registrieren (Synonym), Aalfischerei Registrierung (Synonym), Aalfischerei anzeigen (Synonym), Aalfischerei (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Registrierung einer Person zur Aalfischerei

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Teaser

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie das bei der oberen Fischereibehörde anzeigen.

Volltext

  • Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie das vorher bei der oberen Fischereibehörde anzeigen und sich registrieren lassen.
  • Die obere Fischereibehörde erfasst die Angaben der Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter Vergabe einer Registriernummer in einem Register.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der oberen Fischereibehörde an.
  • Sie geben an, ob Sie im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind, in welchem Gebiet Sie fischen und ab wann Sie mit der Aalfischerei beginnen.
  • Die Registrierung erfolgt nachdem Sie den Antrag bei der oberen Fischereibehörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten eine Registriernummer.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn sich die Angaben nachträglich ändern oder wenn Sie die Aalfischerei einstellen (Löschung eines Berufsfischers als Aalfischer), muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Anzeige zur Registrierung einer Person zur Aalfischerei
    • Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
    • Befischungsgebiet eingrenzen
  • Zuständig: obere Fischereibehörde Brandenburg (LELF)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Abteilung Landwirtschaft

Referat L4, Fachgebiet Fischerei

Formulare

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