Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Fischereifahrzeug für die Aalfischerei registrieren

Brandenburg 99042030261004, 99042030261004 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042030261004, 99042030261004

Leistungsbezeichnung

Fischereifahrzeug für die Aalfischerei registrieren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Aalfischerei Fischereifahrzeug Registrierung (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeug melden (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeug registrieren (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeug Anmelden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Registrierung eines Fischereifahrzeuges zur Aalfischerei

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Teaser

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

Volltext

Wenn Sie Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei registrieren).

Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei eingesetzt werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie müssen zur Aalfischerei registriert sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie melden vor Aufnahme der Aalfischerei das Fischereifahrzeug bei der zuständigen unteren Fischereibehörde an.
  • In der Anmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, der Zeitpunkt ab wann das Fahrzeug für die Aalfischerei eingesetzt werden soll und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
  • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird in ein Verzeichnis aufgenommen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei zu Erwerbszwecken einsetzen möchten, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden. Das Fischereifahrzeug wird dann von der zuständigen unteren Fischereibehörde aus dem Verzeichnis gelöscht.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei
    • Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
    • Angaben zu Fischereifahrzeugen tätigen
  • Zuständig: untere Fischereibehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden