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Psychosoziale Prozessbegleitung Anpassung

Brandenburg 99018159253000, 99018159253000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018159253000, 99018159253000

Leistungsbezeichnung

Psychosoziale Prozessbegleitung Anpassung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Anschrift (Synonym), Anzeige (Synonym), psychosoziale Prozessbegleitung (Synonym), Anerkennung (Synonym), Beendigung (Synonym), persönliche Daten (Synonym), Änderung (Synonym), Mitteilung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Anpassung (253)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

Handlungsgrundlage

Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren

(PsychPbG) vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525, 2529)

Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (BbgAGPsychPbG) vom 20. Dezember 2016 (GVBl. I Nr. 29)

Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung) vom 9. Januar 2017 (GVBl. II Nr. 2)

Teaser

Wie Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten anzeigen können.

Volltext

Sie können die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten hier anzeigen.

Diese Formulare richten sich an Menschen, die in Brandenburg als psychosoziale Prozessbegleiterin/psychosozialer Prozessbegleiter tätig sind und die Beendigung Ihrer Tätigkeit oder die Änderung persönlicher Daten anzeigen möchten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie müssen als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin im Land Brandenburg anerkannt sein.

Kosten

gebührenfrei

Verfahrensablauf

Sie können die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten schriftlich oder elektronisch anzeigen.

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.

Bearbeitungsdauer

1 – 6 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Anzeige der Beendigung der Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder Änderung persönlicher Daten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

Referat III.5
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Formulare

nicht vorhanden