Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Kampfmittel - Anzeige der Kenntnis Entgegennahme

Brandenburg 99089156261000, 99089156261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089156261000, 99089156261000

Leistungsbezeichnung

Kampfmittel - Anzeige der Kenntnis Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 46

Handlungsgrundlage

§ 2 Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg – KampfmV

Teaser

Wenn Sie Kampfmittel entdecken, müssen Sie sofort die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde informieren.

Volltext

Sie müssen einen Kampfmittelfund sofort melden, um andere Personen vor der Gefahr zu schützen. Die Meldung erfolgt bei der Polizei unter der Telefonnummer 110 oder bei der örtlichen Ordnungsbehörde.

Geben Sie bei der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde an, wer Sie sind, wo Sie das Kampfmittel gefunden haben und beschreiben Sie die Fundsache. Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Bitte berühren Sie die Kampfmittel nicht. Wenn möglich, kennzeichnen Sie die Gefahrenstelle. Warnen Sie weitere Personen im Gefahrenbereich und verlassen Sie den Gefahrenbereich sofort wieder. Weitere Maßnahmen werden durch die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Sie müssen den Kampfmittelfund telefonisch bei der Polizei unter der Telefonnummer 110 oder bei der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Ebenso ist eine Meldung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen seiner Sprechzeiten möglich. Geben Sie bei der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde an, wer Sie sind, wo Sie das Kampfmittel gefunden haben und beschreiben Sie die Fundsache. Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Der Gefahrenbereich wird durch die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde bis zum Eintreffen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes gesichert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort nach Meldung des Kampfmittelfunds.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es ist verboten, nach Kampfmitteln zu suchen, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern oder sie in Besitz zu nehmen sowie sie zu beseitigen oder zu vernichten.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf möglich

Kurztext

Kenntnis von Kampfmitteln / Munition anzeigen

Kampfmittel nicht berühren

Kennzeichnung der Fundstelle

Gefahrenbereich unverzüglich verlassen

Information und Warnung der Personen im Gefahrenbereich

sofortige Meldung des Kampfmittelfunds bei der Polizei unter der Telefonnummer 110, bei der örtlichen Ordnungsbehörde

Angaben zur Person (Wer?), Fundort (Wo?) und Fundsache (Was?) sind mitzuteilen

zuständig: Polizei, örtliche Ordnungsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Jede Polizeibehörde;

Kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter und mitverwaltende Gemeinden (örtliche Ordnungsbehörden)

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein