Kampfmittelbelastung Überprüfung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Brandschutz und sonstige Auflagen (2050600)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 37a OBG
§ 13 BbgBO
Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994
Kampfmittelverordnung des Landes Brandenburg
Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung erfolgt auf Antrag durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.
Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen.
Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.
- Antrag
- Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
- Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
- Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
- Betretungserlaubnis
Eigentumsnachweis
Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:
- Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
- Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
- Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.
Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.
Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 zunächst befristet erweiterte Sonderregelungen gemäß des Ordnungsbehördengesetzes.
- Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung
- informiert darüber, ob sich konkrete Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben haben und ob weitere Gefahrenerkundungs/Kampfmittelräummaßnahmen erforderlich sind
- eine Überprüfung wird insbesondere bei Bauvorhaben auf Kampfmittelverdachtsflächen erforderlich
- zuständig: Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)
- Antrag erforderlich
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen
Fax: 033702/214200
Telefon Zentrale: 033702/2140
E-Mail: kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de
- Formulare: Antrag zur Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
- Onlineverfahren möglich: ja (teilweise)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein