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Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

Brandenburg 99089087261000, 99089087261000 Typ 3, Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089087261000, 99089087261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3, Typ 1

Begriffe im Kontext

Anzeige Erwerb Waffen (Synonym), Anzeige Eintrag WBK (Synonym), Erwerb Waffen (Synonym), Eintrag WBK (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

17.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg 23.11.2023

Teaser

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Volltext

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
  • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)

Land Brandenburg:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) nach § 13 WaffG oder § 14 Abs. 2 WaffG mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag) beim beabsichtigen Erwerb von Kurzwaffen oder halbautomatischen Langwaffen oder gültiger Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 BJagdG
  • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
  • Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG (gelbe WBK für Sportschützen)

Voraussetzungen

  • Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
  • Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers

Land Brandenburg:

Beim Erwerb einer Waffe: Berechtigung zum Erwerb und Besitz  (Waffenbesitzkarte nach § 13 und/oder § 14 Abs. 2 WaffG [ggf. mit Voreintrag], § 14 Abs. 4 WaffGoder gültiger Jagdschein)

Kosten

Für die Eintragung der Schusswaffe entstehen folgende Gebühren nach der GebOMIK

Tarifstelle 14.1.2.3 (Eintragung von Schusswaffen für Jäger)

Eintragung einer Berechtigung zum Besitz einer weiteren Waffe (§ 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG)

EUR: 15,00 je Waffe

Tarifstelle 14.1.2.5

Eintragung einer erworbenen Waffe, soweit die Eintragung nicht durch die b3ei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte entrichteten Gebühr abgegolten ist (§ 10 Abs. 1a WaffG)

EUR 25,00 je Waffe

Wenn die Eintragung der Schusswaffe in den Europäischen Feuerwaffenpass gewünscht ist, entstehen Gebühren wie folgt:

Tarifstelle 14.6.3

Ein- und Austragung einer oder mehrerer Schusswaffen in den oder aus den Europäischen Feuerwaffenpass

EUR 15,00

Verfahrensablauf

Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Land Brandenburg:

Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde innerhalb von 14 Tagen anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Versäumen Sie die Frist, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Land Brandenburg:

Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme
  • Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen
  • Voraussetzung: Erwerbsberechtigung (Voreintrag) für die entsprechende Waffe durch Voreintrag in der Waffenbesitzkarte (WBK) oder im Jagdschein
  • Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
  • Zuständig: Waffenbehörde

Land Brandenburg:

  • Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme
  • Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen
  • Voraussetzung: Erwerbsberechtigung (Voreintrag) für die entsprechende Waffe (Kurzwaffen oder halbautomatische Langwaffen) durch Eintragung der Berechtigung zum Erwerb und Besitz in der Waffenbesitzkarte (WBK) oder durch Vorlage eines gültigen Jagdscheines nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
  • Besitz einer Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG (gelbe WBK bei Sportschützen)
  • Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar

Zuständig: Waffenbehörde bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Waffenbehörde bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg

Formulare

Formulare finden sich auf der Internetseite

Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung der Vordrucke bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde einzureichen.

Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja