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Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

Brandenburg 99129052261000, 99129052261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129052261000, 99129052261000

Leistungsbezeichnung

Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bauvorhaben (Synonym), Kellerbau (Synonym), Bodeneingriff (Synonym), Pfahlgründung (Synonym), Kartierung (Synonym), Geophysikalische Untersuchung (Synonym), Altlastenerkundung (Synonym), Grundwassermessstelle (Synonym), Brunnen (Synonym), Ingenieurgeologische Untersuchung (Synonym), Altbergbauerkundung (Synonym), Hohlraumerkundung (Synonym), Grundwasser (Synonym), Bohrung (Synonym), Rohstoffe (Synonym), Baugrundsondierung (Synonym), Bohranzeige (Synonym), Baugrunduntersuchung (Synonym), Erdarbeiten (Synonym), Erdaufschluss (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.

Volltext

Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

Aus der Anzeige müssen der Standort und die Art und Weise der Ausführung des Vorhabens erkennbar sein. Die beim Erdaufschluss gewonnenen Daten über Grundwasserstände und Grundwasserbeschaffenheit sind der für die Entgegennahme der Anzeige zuständigen Behörde zu übermitteln.

Voraussetzungen

Land Brandenburg:

Erdaufschlüsse sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Werden bei diesen Arbeiten Stoffe in das Grundwasser eingebracht, ist anstelle der Anzeige eine Erlaubnis nur erforderlich, wenn sich das Einbringen nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.

Kosten

Gebühr: 26€ - 511€ Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Land Brandenburg:

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

Die zuständige Behörde prüft das Vorhaben und dessen mögliche Auswirkungen nach dem Eingang der Anzeige.

Nach Ablauf eines Monats kann mit den Arbeiten wie angezeigt begonnen werden, sofern die Behörde keine anderen Anordnungen trifft.

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.

Frist

Antragsfrist: 1 Monat(e)
Die Arbeiten sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme
  • Bohrungen oder Erarbeiten müssen vor Beginn der Arbeiten gemeldet werden
  • zuständig: zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden

Land Brandenburg:

örtlich zuständige untere Wasserbehörden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörden

Formulare

nicht vorhanden