Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Verzicht auf Bewilligung, Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers, Widerruf durch die Behördewiderrufen

Brandenburg 99129011100001, 99129011100001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129011100001, 99129011100001

Leistungsbezeichnung

Verzicht auf Bewilligung, Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers, Widerruf durch die Behördewiderrufen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Trennsysteme (Synonym), Niederschlagswasser (Synonym), RÜ (Synonym), Mischwasser (Synonym), Mischwassereinleitung (Synonym), zurückgeben (Synonym), RÜB (Synonym), Einleitung (Synonym), Mischwasserkanalisation (Synonym), Schmutzwassereinleitung (Synonym), Erlaubnis (Synonym), KSR (Synonym), Abwasser (Synonym), Kläranlage (Synonym), Regenwasser (Synonym), zurücknehmen (Synonym), Schmutzwasser (Synonym), SRK (Synonym), Niederschlagswassereinleitung (Synonym), Bewilligung (Synonym), Gewässerbenutzung (Synonym), Wasserhaushaltsgesetz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Widerruf (100)

Verrichtungsdetail

der Erlaubnis

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg 02.07.2024

Teaser

Sie möchten Ihre bestehende Erlaubnis Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser aufgeben? Dann ist hierfür ein Antrag auf Widerruf an die  zuständige Behörde zu richten.

Land Brandenburg:

Der Widerruf kann durch die Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 WHG vorgenommen werden.

Der Inhaber einer Erlaubnis oder Bewilligung kann auf diese gegenüber der zuständigen Wasserbehörde gem. § 36 BbgWG auf diese verzichten.

Volltext

Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.

Land Brandenburg:

Die Behörde kann die Erlaubnis zudem von amtswegen widerrufen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen (im wesentlichen Begründung) sind abhängig von der zu widerrufenden Erlaubnis zur Abwassereinleitung.

Voraussetzungen

Die mit der Erlaubnis zugelassene Gewässerbenutzung wird zukünftig nicht mehr ausgeübt.

oder nicht in dem bisherigen Umfang.

Kosten

Für die Verwaltungsleistung „Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der Erlaubnis“ ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

Land Brandenburg:

 Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für den Umweltbereich.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Land Brandenburg:

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen und der zu prüfenden Auswirkungen des Vorhabens bzw. der Einstellung der Gewässerbenutzung.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Das Rechtsbehelfsverfahren wird durch die Bundesländer geregelt.

Kurztext

  • Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis
  • Widerruf der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland

Land Brandenburg:

• Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

Verzicht auf die Zulassung

• Widerruf der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland gemäß § 18 WHG widerrufen werden.

Zudem kann der Inhaber einer Erlaubnis oder Bewilligung in Brandenburg gem. § 36 BbgWG auf diese verzichten.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig für die Entgegennahme der Verzichtserklärung oder den Widerruf ist die Behörde, die zuständig für die Erteilung der Zulassung ist. Je nach Benutzung ist das die Obere oder die Untere Wasserbehörde.

Formulare

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch