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Liegenschaftskarte Auskunft

Brandenburg 99123028023000, 99123028023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123028023000, 99123028023000

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftskarte Auskunft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 13

Teaser

Benötigen Sie eine Kartendarstellung Ihres Grundstücks für den privaten Gebrauch? Dann nutzen Sie die Einsicht in die Liegenschaftskarte im Internet über den BRANDENBURGVIEWER.

Volltext

Für private Anwendungen oder eigene Planungen können Sie eine Auskunft aus dem BRANDENBURGVIEWER nutzen

Die Auskunft enthält unter anderem folgende Daten:

  • Daten aus dem Liegenschaftskataster
    • Flurstücksgrenzen
    • Grenzpunkte
    • Gebäudegrundrisse
    • Tatsächliche Nutzung
  • Kombinationen mit anderen Daten, zum Beispiel
    • Luftbild
    • Darstellung von Punktnummern.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der  Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg.

Verfahrensablauf

Gehen Sie auf die Internetseite des BRANDENBURGVIEWERS.

Suchen Sie nach der Adresse oder geben Sie Ihr Flurstückskennzeichen ein.

Sie erhalten die Kartendarstellung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einzelinformationen zu einem Flurstück
  • Berechtigtes Interesse für Daten mit Personenbezug erforderlich
  • Antrag formlos, persönlich oder telefonisch
  • Antrag für Daten mit Personenbezug schriftlich
  • Gebührenpflicht
  • Zuständig:
    • Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte - Katasterbehörden

Formulare

nicht vorhanden

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