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Liegenschaftsbuch Auskunft

Brandenburg 99123027023000, 99123027023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123027023000, 99123027023000

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftsbuch Auskunft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 13

Teaser

Wenn Sie einzelne Informationen zu einem Flurstück benötigen, können Sie diesbezüglich bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen. Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.

Volltext

Wenn Sie einzelne Informationen zu einem Flurstück benötigen, können Sie diesbezüglich bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen.

Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Soweit auch personenbezogene Daten bereitgestellt werden sollen, muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft dargelegt werden und der Betroffene darf kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Bereitstellung haben.

Kosten

Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der  Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg

Verfahrensablauf

Entsprechend der Anfrage wird die Auskunft schriftlich, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erteilt.

Bearbeitungsdauer

übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (E-Mail, persönlich, telefonisch)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einzelinformationen zu einem Flurstück
  • Berechtigtes Interesse für Daten mit Personenbezug erforderlich
  • Antrag formlos, persönlich oder telefonisch
  • Antrag für Daten mit Personenbezug schriftlich
  • Gebührenpflicht
  • Zuständig:
    • Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte - Katasterbehörden

Formulare

nicht vorhanden

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