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Hundesteuerbefreiung beantragen

Brandenburg 99102013010000, 99102013010000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102013010000, 99102013010000

Leistungsbezeichnung

Hundesteuerbefreiung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Tier (Synonym), Hundeanmeldung (Synonym), Hundehaltung (Synonym), Hundesteuerbefreiung (Synonym), Hund (Synonym), Hundesteuer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)
  • Sonstige Steuern (1060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Fontanestadt Neuruppin

Handlungsgrundlage

Satzungsrecht der jeweiligen Kommune

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung der Hundesteuer möglich.

Volltext

Leistung Hundesteuerbefreiung

- Antrag schriftlich, online oder persönlich in der Verwaltung

- Angaben zum Hund sowie zum Halter/-in notwendig

- Gewährung der Steuerbefreiung für das Halten von:

- Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder

 („Bl“), Gehörloser („Gl“) dienen

- Personen mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „aG“ oder „H“

- Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde von anerkannten Sanitäts-, Katastrophen- oder Zivilschutzeinheiten verwendet werden und die die dafür vorgesehene Prüfung abgelegt haben

- Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, sowie Hunde in Tierhandlungen

- Befreiung der Hundesteuer erfolgt nur unter Erbringung von Nachweisen

- zuständige Stellen: kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hundesteuerbefreiung
  • je nach Grundlage des Antrages müssen Unterlagen vorgelegt werden:
    • Schwerbehindertenausweis und/oder amtsärztliches Zeugnis
    • Prüfungszeugnis zum Nachweis der Eignung des Hundes für den angegeben Zweck

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind in der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese können sein:

  • Der Hund dient ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonstig hilflosen Person (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Der Hund dient einer anerkannten Sanitäts-, Katastrophen- oder Zivilschutzeinheit als Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshund. Die dafür vorgesehene Prüfung wurde abgelegt.
  • Der Hund ist aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht.
  • Der Hunde ist vorrübergehend in einer Tierhandlung untergebracht.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie halten mind. einen Hund und haben diesen steuerlich und ordnungsrechtlich angemeldet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung der Hundesteuer für unbegrenzte Zeit beantragen. Die Befreiung gilt ab Antragstellung inkl. Nachweiserbringung.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Hundesteuerbefreiung wird in der Regel unbegrenzt gewährt.

Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer erneuern.

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag zur Hundesteuerbefreiung.

Kurztext

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden. Unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt die Kommune auf Antrag und unter Erbringung von Nachweisen eine Befreiung der Hundesteuer.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter

Formulare

nicht vorhanden