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Semesterbeitrag Erhebung

Brandenburg 99061040111000, 99061040111000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061040111000, 99061040111000

Leistungsbezeichnung

Semesterbeitrag Erhebung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hochschule (Synonym), Immatrikulation (Synonym), Fachhochschule (Synonym), Universität (Synonym), Semesterbeitrag (Synonym), Gebühr (Synonym), Studium (Synonym), Studierende (Synonym), Kosten (Synonym), Rückmeldung (Synonym), Student (Synonym), Beitrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Erhebung (111)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Teaser

Die Zahlung des Semesterbeitrags

Volltext

Studierende müssen für jedes Studiensemester einen Semesterbeitrag zahlen. Dieser kann an jeder Hochschule etwas unterschiedlich sein. 

Der Beitrag setzt sich in der Regel zusammen aus:

  • Immatrikulations- und Rückmeldegebühr
  • Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
  • Beitrag für die Studierendenvertretung
  • Sozialbeitrag zum Studierendenwerk
  • gegebenenfalls Pauschalen zu vergünstigten Leistungen wie Kino, Theater, Fahrradverleih und so weiter (dies verhandelt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) mit den jeweiligen Anbietern)

Üblicherweise erhalten Sie genaue Informationen von Ihrer Hochschule: Die Zahlung des Semesterbeitrags ist erforderlich, damit Sie sich erfolgreich für das nächste Semester zurückmelden können.  

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Einschreibung die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags notwendig.

Sind Sie bereits eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student, müssen Sie Ihre Einschreibung in jedem Semester bestätigen, indem Sie den jeweils aktuellen Semesterbeitrag zahlen. Das Zahlen des Semesterbeitrags muss so erfolgen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist erfolgreich auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist.

Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, können Sie innerhalb einer Nachfrist den Semesterbeitrag zuzüglich einer rechtlich vorgegebenen Säumnisgebühr nachzahlen.

Wenn Sie zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt. Sie können dann nicht eingeschrieben beziehungsweise rückgemeldet werden. Möglicherweise droht Ihnen dann die Exmatrikulation.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Der Semesterbeitrag ist fristgerecht und in der korrekten Höhe auf das angegebene Konto der jeweiligen Hochschule zu überweisen.
  • Bei einer Überweisung müssen im Betreff die erforderlichen Angaben gemacht werden, zum Beispiel die Matrikel-, Bewerbungs- oder Rechnungsnummer, der Namen und gegebenenfalls das aktuelle Semester.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

Frist

Über die Fristen zur Zahlung des Semesterbeitrags informiert Sie Ihre Hochschule. Bitte beachten Sie, dass Sie den Semesterbeitrag rechtzeitig zahlen müssen, um für das nächste Semester rückgemeldet und eingeschrieben zu sein.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Hochschule.

Hinweise

Hinweise zum Bezahlverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

Rechtsbehelf

Gegen die Zahlung eines Semesterbeitrags ist kein Widerspruch möglich.

Kurztext

Erhebung des Semesterbeitrags

Den Semesterbeitrag zahlen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal