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Archivgut Verkürzung der Schutzfrist

Brandenburg 99077015057001, 99077015057001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99077015057001, 99077015057001

Leistungsbezeichnung

Archivgut Verkürzung der Schutzfrist

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Sperrfrist (Synonym), Genealogie (Synonym), Familienforschung (Synonym), Geschichtswissenschaft (Synonym), Archivrecherche (Synonym), Archivgut nutzen (Synonym), Geschichte (Synonym), Regionalgeschichte (Synonym), Gesperrtes Archivgut (Synonym), Historische Forschung (Synonym), Landesgeschichte (Synonym), Schutzfrist (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Kultur (077)

Verrichtungskennung

Verkürzung (057)

Verrichtungsdetail

der Schutzfrist

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Teaser

Das BLHA bewahrt über 55 Kilometer Original-Dokumente aus über 800 Jahren brandenburgischer, deutscher und europäischer Geschichte, darunter zahlreiche Dokumente der Zeitgeschichte. Es steht der Allgemeinheit zu wissenschaftlichen und privaten Forschungen offen.

Volltext

Das Archivgut im BLHA steht einer Einsichtnahme grundsätzlich offen. Das BLHA bewahrt über 55 Kilometer Original-Dokumente aus über 800 Jahren brandenburgischer, deutscher und europäischer Geschichte.

Zur Vorbereitung eines Besuchs oder einer Anfrage wird eine Recherche im Online-Archivinformationssystem Scope empfohlen. Die dort von Ihnen für Ihre Fragestellung ermittelten Archivalien können Sie in unserem Online-Bestellsystem für die Einsichtnahme im Lesesaal des BLHA vorbestellen. Bereits digitalisierte und online verfügbare Archivalien können Sie mit dem entsprechenden Link in unserer Online-Datenbank aufrufen und online nutzen.

In unserem Lesesaal können Sie, sofern rechtlich und aus Erhaltungsgründen möglich, selbst digital fotografieren oder alternativ die hauseigenen Scanstellen mit der Anfertigung von Aufnahmen beauftragen. Anfragen an das BLHA können Sie per Mail, auf dem Postweg oder per Telefon richten.

Das BLHA übernimmt und sichert das schriftliche Kulturgut des Landes Brandenburg. Seine Bestände und Sammlungen reichen vom 12. Jahrhundert bis in die jüngste Vergangenheit. Als Dienstleister für Verwaltung, Forschung und Gesellschaft ist es seine Aufgabe, das schriftliche Gedächtnis des Landes dauerhaft zu bewahren und physisch wie digital für eine breite Öffentlichkeit nutzbar zu machen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ein Schutzfristenverkürzungsantrag kann nur gestellt werden, wenn ein genehmigter Benutzungsantrag für das Jahr der Benutzung vorliegt.
  • Für das Ausfüllen eines Benutzungsantrags und die Einsichtnahme in Archivgut sind keine Nachweise, Zeugnisse oder andere Unterlagen der nutzenden Person erforderlich.
  • Beim Schutzfristenverkürzungsantrag können abhängig vom Forschungsthema und den zu nutzenden Archivalien Studien und Hochschulnachweise oder Zustimmungen betroffener Personen erforderlich sein.

Gegebenenfalls ist im Lesesaal die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Voraussetzungen

  • Für die Benutzung von Archivgut müssen Nutzende ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
  • Der Verkürzung von Schutzfristen darf das öffentliche Interesse nicht entgegenstehen.

Schutzfristen, die für Archivgut gelten, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine natürliche Person bezieht (personenbezogenes Archivgut), können verkürzt werden, wenn die betroffene Person oder ihre im Archivgesetz definierten Angehörigen der Benutzung zugestimmt haben, die Benutzung zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im rechtlichen Interesse eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist oder die Benutzung für die Durchführung eines wissenschaftlichen Vorhabens erforderlich ist und wenn sichergestellt ist, das schutzwürdige Belange der betroffenen Person und Dritter nicht beeinträchtigt werden, oder wenn das öffentliche Interesse an der Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens die schutzwürdigen Belange deutlich überwiegt.

Die Benutzung von Archivgut, für das Schutzfristen verkürzt wurden, kann an Bedingungen und Auflagen gebunden werden.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Einen Schutzfristenverkürzungsantrag stellen Sie auf folgende Weise:

  • Für einen Schutzfristenverkürzungsantrag ist ein genehmigter Benutzungsantrag für das Jahr der Nutzung erforderlich.
  • Der Benutzungsantrag und der Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen sind schriftlich zu stellen. Dafür hält das BLHA Formulare bereit.
  • Die Verkürzung von Schutzfristen ist unter Angabe von Gründen zu beantragen. Die Verkürzung kann nur für einzelne Archivalieneinheiten oder fest umgrenzte Gruppen beantragt werden.
  • Über die Verkürzung entscheidet der Direktor des BLHA. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt, bei Ablehnung unter Angabe der Gründe.
  • Die Bestellung von Archivgut zur Einsichtnahme im  BLHA erfolgt über das Online-Bestellsystem des BLHA.
  • Wenn Sie Archivgut bestellen, für das Schutzfristen gelten, werden Sie darauf aufmerksam gemacht.

Bearbeitungsdauer

Ca. zwei bis vier Wochen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (bei Ablehnung des Schutzfristenverkürzungsantrags)
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Schutzfristenverkürzungsbescheid entnehmen.

Kurztext

  • Verkürzung der Schutzfristen für die Benutzung von Archivgut
  • Nutzer können einen Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen stellen
  • Nutzer können Archivgut, dessen Schutzfristen verkürzt wurde, im Lesesaal einsehen
  • Anfragen per E-Mail, Post oder Telefon an das Archiv sind möglich

zuständig: Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA)

Formulare

nicht vorhanden