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Jagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein

Brandenburg 99067004123002, 99067004123002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067004123002, 99067004123002

Leistungsbezeichnung

Jagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagdwesen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagen (Synonym), Jäger (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jagdschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Wiedererteilung (123)

Verrichtungsdetail

Tagesjagdschein

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg 03.03.2025

Teaser

Wenn Ihnen der Jagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.

Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jagdschein entzogen
  • verstrichene Sperrfrist

Kosten

Gebühr: 49€
Abgabe: 5€
Jagdabgabe

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Jagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • erneute Beantragung nach Entzug erforderlich
  • Beantragung erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich
  • Mindestalter 18 Jahre
  • ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • wird von der Behörde, die den Jagdschein entzogen hat, wiedererteilt
  • Zuständigkeit: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja