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Geburtsurkunde; Beantragung

Bayern 99027002012000, 99101019012000, 99027002012003, 99027005250000, 99027002012001, 99027002012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027002012000, 99101019012000, 99027002012003, 99027005250000, 99027002012001, 99027002012002

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Geburtsurkunde; Beantragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

beglaubigte Abschrift (Synonym), Geburtenregister (Synonym), Geburtsurkunde beantragen (Synonym), Geburtsurkunde bestellen (Synonym), mehrsprachiger Auszug (Synonym), Personenstandsbescheinigungen (Synonym), Personenstandsrecht (Synonym), Personenstandsurkunde (Synonym), Urkunde beantragen (Synonym), Urkunde Standesamt (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

30.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

Volltext

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
  • Tag und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

  • Geschlecht
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Zu den Personenstandsurkunden können auf Wunsch auch mehrsprachige Formulare ausgestellt werden, so dass diese im europäischen Ausland keiner Übersetzung mehr bedürfen.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.

Mehrsprachige Geburtsurkunde

Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören (siehe Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
  • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Kosten

  • Gebühr für eine Geburtsurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
  • Gebühr für eine mehrsprachige Geburtsurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

Verfahrensablauf

Sie müssen die Geburtsurkunde bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

Persönliche Beantragung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
    • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder Kopie)
    • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

Schriftliche Beantragung:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Standesamt.
  • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.

Elektronische Beantragung:

  • Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
  • Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
  • Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
  • Reichen den Online-Antrag ein.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 2 bis 10 Tage

Frist

Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 110 Jahren aus den Geburtenregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal