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Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person

Bayern 99025007261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025007261000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Teaser

Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden

Volltext

Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers / der Erlaubnisinhaberin darf das Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Erlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder den minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Das gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Personalausweis oder der Reisepass mit einer aktuellen Meldebestätigung
    • Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer bzw. Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf
    • Sterbeurkunde des Erlaubnisinhabers / der Erlaubnisinhaberin

Voraussetzungen

Die Person, die den Gaststättenbetrieb fortführen will, muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Weiterführung muss bei der zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich angezeigt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige ist unverzüglich zu erstatten.
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal