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Wildbach- und Lawinenschutz; Durchführung von baulichen Schutzmaßnahmen

Bayern 09000000012052 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000012052

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Wildbach- und Lawinenschutz; Durchführung von baulichen Schutzmaßnahmen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hochwasser, Mure, Lawine, Alpine Naturgefahren (Synonym), Lawinenschutzzäune (Synonym), Lawinenwarnsysteme (Synonym), Lawinenwarnung (Synonym), Wildbäche; Lawinenschutzmaßnahmen (Synonym), Wildbachschutz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

23.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Teaser

Zum Schutz von Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen werden Wildbäche verbaut und Lawinenschutzmaßnahmen durchgeführt.

Volltext

Naturereignisse wie Hochwasser und Muren, Rutschungen und Lawinen sind natürliche Prozesse im Alpenraum. Die menschliche Nutzung des Berglandes lässt mit steigendem Siedlungsdruck und sich ausweitender Infrastruktur das Schadenspotenzial anwachsen. Die Naturprozesse im Bergland haben meist eine hohe Intensität und eine enorme Zerstörungskraft. Durch technische Bauwerke werden seit über 100 Jahren mit großem Aufwand der Schutzgrad für die gefährdeten Gebiete verbessert und erfolgreich Schäden verhindert oder zumindest vermindert. Jedes Bauwerk wird nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet. Eine absolute Sicherheit kann es aber nicht geben - es kann immer Ereignisse geben, für welche die Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Die wirkungsvollste vorsorgende Methode zum Schutz gegen Naturgefahren ist, die gefährdeten Bereiche z. B. im Rahmen der Bauleitplanung von schadensanfälligen Nutzungen frei zu halten. Wir sollten akzeptieren, dass wir die Natur nicht beliebig beherrschen können und versuchen, mit ihr umzugehen und unser Verhalten anzupassen. Informationen zu alpinen Naturgefahren sind im Internet zu finden (siehe Rubrik "Links zu weiterführenden Informationen").

Zuständig für die baulichen Wildbachschutzmaßnahmen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Bei Lawinenschutzmaßnahmen liegt die Zuständigkeit, je nach Schutzziel, bei der Kommune, dem Straßenbaulastträger, der Forstverwaltung oder der Wasserwirtschaftsverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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