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Staatswappen; Beantragung der Genehmigung zur Führung

Bayern 99062003006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99062003006000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Staatswappen; Beantragung der Genehmigung zur Führung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Landeswappen (Synonym), Wappen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Die Verwendung des großen und kleinen bayerischen Staatswappens für nichtamtliche Zwecke muss genehmigt werden.

Volltext

Das große und das kleine bayerischen Staatswappen dürfen Sie ohne Genehmigung zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken verwenden. Die Wappen können auch für Unterrichtszwecke und im Rahmen der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Eine Genehmigung für andere Zwecke kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.

Über Anträge auf Genehmigung zur Führung des Wappens entscheidet die Regierung von Oberfranken. Die Anträge sind formlos zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem im Einzelfall erforderlichen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal