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Flugausbildung; Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung

Bayern 99080073261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080073261000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Flugausbildung; Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pilot Prüfungen (Synonym), Prüfungen Pilot (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

30.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Die Luftfahrer-Prüfungen bestehen aus einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil.

Volltext

Die theoretische Prüfung umfasst die Fächer Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Sie wird bei Erreichen von 75 % der erreichbaren Punkte als bestanden gewertet.

In der praktischen Flugprüfung muss der Bewerber bei einem Flug unter Begleitung eines Prüfers nachweisen, dass er die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben hat und diese unter normalen und besonderen Bedingungen richtig anwenden kann.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Theoretische Prüfung

  • Abschluss der theoretischen Ausbildung
  • Empfehlung zur Prüfung und Anmeldung durch die Flugschule

Praktische Prüfung

  • Bestandene theoretische Prüfung
  • Abschluss der praktischen Ausbildung
  • Empfehlung zur Prüfung und Anmeldung durch die Flugschule

Kosten

  • Gebühr für die Überprüfung der bei der Anmeldung zur Ausbildung vorzulegenden Unterlagen: 120 EUR
  • Theorieprüfung: ca. 65 - 130 EUR
  • Praktische Prüfung: ca. 40 - 100 EUR (ohne Flugkosten)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die praktische Prüfung muss bei Privatpiloten, Segelflugzeugpiloten und Ballonpiloten innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung erfolgreich abgelegt sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal