Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Gebäudesanierung; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke

Bayern 99012067012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012067012000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Gebäudesanierung; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Behörden und sonstige Einrichtungen

Teaser

Für im Inland belegene Gebäude in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können erhöhte Abschreibungen bei den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.

Volltext

Der Aufwand für die Erhaltung und Instandsetzung von Gebäuden in festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsgebieten kann durch Steuervergünstigungen teils erheblich vermindert werden.

Die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb von Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen setzt die Vorlage einer Bescheinigung der Gemeinde bei den Finanzbehörden voraus.

Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Gemeinde auf Antrag ausgestellt. Zu den Einzelheiten möglicher steuerlicher Vergünstigungen können Angehörige der steuerberatenden Berufe umfassend beraten.

Maßnahmen, die zur Herstellung eines neuen Gebäudes führen, unterliegen nicht der steuerlichen Begünstigung.

Herstellungskosten für (Bau-)Maßnahmen sowie Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln sind im Antrag anzugeben.

Die Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen abzüglich etwaiger Zuschüsse können im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9% und in den dann folgenden weiteren vier Jahren bis zu 7% abgesetzt werden.

Erhaltungsaufwendungen können bei Objekten, die zur Erzielung von Einkünften genutzt werden, auf Wunsch des Steuerpflichtigen statt in einem Jahr verteilt auf zwei bis fünf Jahre abgesetzt werden. Bei selbstgenutzten Objekten können die Herstellungskosten alternativ zehn Jahre lang zu 9% als Sonderausgaben abgezogen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Pläne Bestand
    • Pläne mit Eintragung der Maßnahmen
    • Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot oder Vereinbarung
    • Originalrechnungen (Schlussrechnungen)

Voraussetzungen

Die Bescheinigung kann nur für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb von festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen ausgestellt werden.

Vor Beginn der Baumaßnahme muss das Sanierungsgebiet oder der städtebauliche Bereich förmlich festgelegt und ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot von der Gemeinde ausgesprochen oder eine schriftliche Vereinbarung über das Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot zwischen Eigentümer und Gemeinde abgeschlossen worden sein. Soweit einzelne Baumaßnahmen bereits vorher durchgeführt wurden, kann eine Bescheinigung nicht ausgestellt werden.

Kosten

25 bis 600 EUR

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung muss bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Die zuständige Gemeinde prüft im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens, ob das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen ist, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt worden, in welcher Höhe Aufwendungen angefallen und inwieweit Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln bewilligt worden sind.

Die von der Gemeinde erteilte Bescheinigung dient der Vorlage bei der zuständigen Finanzbehörde zur Prüfung der steuerrechtlichen Abschreibung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal