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Berufsausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages

Bayern 09000000142592 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000142592

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Berufsausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausbildungsvertrag (Synonym), Fachpraktiker/in Hauswirtschaft (Synonym), Fachpraktiker Hauswirtschaft (Synonym), Fachpraktikerin Hauswirtschaft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Teaser

Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Regierung beantragen.

Volltext

Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.

Nach Vertragsabschluss ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule
    • ggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)
    • ggf. Prüfungszeugnis für Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzung

Voraussetzungen

Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss Ihr Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft anerkannt sein.

Außerdem muss in Ihrem Betrieb bereits eine Person als Ausbilder/Ausbilderin für den Ausbildungsberuf Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft eingetragen sein.

Kosten

Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse muss durch den Ausbildenden oder die Ausbildungsstätte bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

Der Ausbildungsbetrieb erstellt den Ausbildungsvertrag online im EDV-Berufsbildungssystem. Der Zugangslink zum Berufsbildungssystem (BBS) für Ausbildungsbetriebe und Ausbildende ist unter "Weiterführende Links" zu finden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Berater/-in für Bildungsfragen am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Nach dem Einstieg in die Anwendung BBS sind im Menüpunkt "Hilfe" unter Punkt "11. Externe User" Kurzanleitungen zum Portal und zum Ausfüllen und Einreichen des Berufsausbildungsvertrages zu finden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag auf Eintragung hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses zu erfolgen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal