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Wasserbuch; Beantragung der Einsichtnahme oder einer Auskunft

Bayern 99129010141000, 99129010105000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129010141000, 99129010105000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Wasserbuch; Beantragung der Einsichtnahme oder einer Auskunft

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

23.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, können Sie die Einsichtnahme in das Wasserbuch oder eine Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen.

Volltext

Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Hier sind erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen, Wasserschutzgebiete, Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verzeichnet.

Bürger können Einsichtnahme in das Wasserbuch, welches bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde geführt wird, beantragen. 

Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Einsichtnahme vor Ort oder in sonstiger Weise eröffnet werden. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so entspricht die informationspflichtige Stelle diesem Antrag, es sei denn, es ist für sie angemessen, die Information auf andere Art zugänglich zu machen. Soweit die Information bereits auf andere, leicht zugängliche Art zur Verfügung stehen, kann die antragsstellende Person auf diese Art des Informationszugangs verwiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Voraussetzungen

Sie müssen die gewünschte Auskunft beschreiben. 


Folgende Informationen können bei der Bereitstellung der Information hilfreich sein:

  • Name und Anschrift des Rechtsinhabers,
  • Name des Gewässers,
  • Lage (z. B. Gemarkung, Flur),
  • Inhalt des Rechtes (z. B. Erdwärmesonden, Einleitung, Entnahme oder Staurecht)

Kosten

Auskünfte aus dem Wasserbuch sind grundsätzlich gebührenfrei.

Sofern Kopien aus den dazugehörigen Wasserbuchakten benötigt werden, wird ein Auslagenersatz erhoben.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag schriftlich oder elektronisch bei der für die Gemarkung zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einreichen.

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde entscheidet bezüglich des Antrags und informiert den Antragsteller.

Bearbeitungsdauer

Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer ein Monat; bei umfangreifen und komplexen Umweltinformationen zwei Monate.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie haben Anspruch auf nochmalige Prüfung oder können Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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