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Zivilschutz; Rückabwicklung von Schutzräumen

Bayern 09000000001579 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000001579

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Zivilschutz; Rückabwicklung von Schutzräumen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Atomschutzbunker (Synonym), Luftschutzbunker (Synonym), Luftschutzbunkerraum (Synonym), Luftschutzbunkerräume (Synonym), Luftschutzkeller (Synonym), Luftschutzräume, Luftschutzraum (Synonym), Schutzbauwerk (Synonym), schützen (Synonym), Schutz suchen (Synonym), Verteidigungsfall (Synonym), Zivilschutzanlage (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

28.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Die im Zusammenhang mit den Zivilschutzaufgaben des Bundes errichteten Schutzräume werden - soweit sie der Bund nicht mehr für Zivilschutzzwecke benötigt - im Rahmen eines vom Bund vorgegebenen Verfahrens der Rückabwicklung auch aus der Zivilschutzbindung entlassen.

Volltext

Das flächendeckende öffentliche Schutzraumkonzept zu Zwecken des Zivilschutzes wurde 2007 vom Bund aufgegeben. Soweit der Bund die im Zusammenhang mit den Zivilschutzaufgaben des Bundes errichteten Schutzräume nicht mehr für Zivilschutzzwecke benötigt, ist deren Rückabwicklung im Rahmen eines vom Bund vorgegebenen Verfahrens vorgesehen. Mit der Rückabwicklung des Schutzraums verbunden sind vor allem auch seine Entlassung aus der Zivilschutzbindung und die Aufhebung des sog. Veränderungsverbots.

Von den zwischenzeitlich durchgeführten Rückabwicklungen sind insbesondere die Hausschutzräume nach § 8 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) zu nennen, bei denen eine flächendeckende Rückabwicklung mittels entsprechender Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden erfolgte.

Bei den öffentlichen Schutzräumen nach § 7 ZSKG erfolgen die Rückabwicklungen einzelfallbezogen mit einer entsprechenden Vereinbarung der Beteiligten. Soweit öffentliche Schutzräume noch der Zivilschutzbindung unterliegen, werden sie von den jeweiligen Gemeinden verwaltet und unterhalten bzw. von den jeweiligen Grundstückseigentümern, denen dies übertragen wurde. Ansprechpartner für die Belange dieser Schutzräume ist die jeweilige Regierung.

Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat der Bund die Rückabwicklung der aktuell noch der Zivilschutzbindung unterliegenden öffentlichen Schutzräume ausgesetzt, auch um die bisherigen Vorgaben bzgl. der Rückabwicklung öffentlicher Schutzräume zu überprüfen verbunden mit einer Bestandsaufnahme bzgl. der noch nicht rückabgewickelten öffentlichen Schutzräume. Die Ergebnisse der zwischenzeitlich abgeschlossenen Überprüfung sollen nun in ein, vom Bundesinnenministerium an die veränderte weltpolitische Lage angepasstes, modernes Schutzraumkonzept einfließen.

Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) kann man sich weiterhin über den Bau und die Ausstattung von Schutzräumen (z.B. über bautechnische Grundsätze) informieren (Link siehe "Weiterführende Links"). Eine finanzielle Unterstützung für die Errichtung von Schutzräumen zu Zivilschutzwecken erfolgt nicht mehr.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Bau- bzw. Lageplan des Vorhabens (ggf. im Hinblick auf Informationen durch das BBK)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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