Luftfahrtveranstaltung; Beantragung einer Genehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Flugtage (Synonym), Flugveranstaltungen (Synonym), Schauvorstellungen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, müssen genehmigt werden.
Für öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, brauchen Sie eine Genehmigung.
Genehmigungsfrei sind:
- Veranstaltungen, die nicht für die Öffentlichkeit oder nicht für außenstehende Dritte zugänglich sind (z.B. vereinsinterne Fliegertreffen)
- Veranstaltungen, bei denen keine Schauvorstellungen stattfinden (z.B. reine Ausstellungen oder auch sog. Hallenfeste, bei denen nur Rundflüge stattfinden)
- Veranstaltungen, an denen nur Flugmodelle, Hängegleiter oder Gleitsegler teilnehmen
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm mit zeitlichem Ablauf
- Zustimmung des Grundstückseigentümers
- Karte im Maßstab 1:25.000 sowie ein Lageplan im Maßstab 1:5.000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
- auf Verlangen der Genehmigunsbehörde ggf. weitere Unterlagen
(z. B. Sicherheitskonzept, Gutachten über Eignung des Veranstaltungsgeländes, Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer)
- Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für jedes an der Flugvorführung beteiligte Luftfahrzeug entsprechend den gesetzlichen Haftungsvorschriften
- Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen Zuschauerbereich und Start-/ Landebahn bzw. Kunstflugsektoren
Der Antrag hat spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin in zweifacher Ausfertigung bei der Genehmigungsbehörde vorzuliegen.